Eine erstmalige Infektion mit Toxoplasmose-Erregern in der Schwangerschaft kann aber für das ungeborene Kind gefährlich werden. Schwere Schäden bis hin zur Fehlgeburt drohen. Ein erster Test in der Schwangerschaft ermittelt lediglich, ob die Frau bereits Antikörper gegen Toxoplasmen im Blut hat.
Falls nicht – sie also noch keine Infektion mit dem Erreger durchgemacht und dadurch auch keine Immunität hat – müssen Kontrolluntersuchungen erfolgen. Nur so kann eine Neuinfektion entdeckt und effektiv mit Antibiotika behandelt werden.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Der Toxoplasmose-Test kann über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden, wenn ein Verdacht besteht. Wollen Sie auch ohne Verdacht sicher gehen, können Sie den Test privat zahlen.